Warum wir so wenig informieren
Warum Sie so wenig über unsere Produkte erfahren?
Als Kunde erwarten Sie eine umfassende Information zu unseren Produkten und das völlig zurecht.
Produktbeschreibungen, die Sie in unserem Internetauftritt vorfinden sind nur sehr kurzgehalten.
Dies hat rechtliche Gründe.
Eine umfassende Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln ist in Deutschland mit erheblich rechtlichen Einschränkungen verbunden.
Nahrungsergänzungsmittel sind wie der Gesetzgeber richtig erkannt hat, Lebensmittel.
Dies wird in der Nahrungsergänzungsmittelverordung (NemV) durch den Gesetzgeber ganz klar formuliert.
Ein Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel ist laut der NemV zum einen dazu bestimmt, die Ernährung zu ergänzen und kann in dosierbarer Form z. B. als Kapsel, Tablette, Pulver oder Flüssigkeit in den Verkehr gebracht werden.
Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel in Form von Nährstoffkonzentraten oder Stoffen, können eine physiologische oder ernährungsspezifische Wirkung aufweisen.
Gesundheitsangaben oder - aussagen zu Lebensmitteln sind nicht erlaubt!
Eine Bewerbung gesundheitsfördernder Eigenschaften wird seit 2007 in der Health-Claims-Verordnung (EG-Nr. 1924/2006) der EU geregelt.
Diese EU-Verordnung erlaubt nur die Verwendung von Gesundheitsaussagen, welche durch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und von der EU-Kommission genehmigt wurden.
Im Jahr 2012 hat die EU-Kommission erstmalig eine Positivliste der zugelassenen Health-Claims veröffentlicht.
Was sind Health Claims?
Health Claims sind erlaubte Aussagen, welche einen Zusammenhang herstellen zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit.
Die Liste der EU-Kommission erlaubt nur wenige dieser gesundheitsrelevanten Aussagen.
Es wurden bis zum Jahre 2017 über 40.000 Health Claims beantragt. Davon wurden ca. 250 genehmigt (Stand 2017). Dies bedeutet, dass weniger als 1% der eingereichten Anträge genehmigt wurden.
Viele Nahrungsergänzungsmittel von TreMedici UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG enthalten auch Pflanzenstoffe. Hier besteht derzeit eine rechtliche Unsicherheit, weil die Prüfung zu gesundheitlichen Aussagen dieser Inhaltsstoffe von der EFSA zurzeit noch zurückgestellt sind.
All dies macht es Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln nicht gerade einfach, ihre Kunden und Interessenten so umfassend wie möglich zu informieren und wie wir dies gerne tun würden.
Die Firma TreMedici UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG will und wird sich der aktuellen Rechtslage konform verhalten. Daher bitten wir unsere Kunden um Ihr Verständnis für die meist sehr kurzgefassten Informationen zu unseren Produkten.
Sollten Sie weitere Fragen zu unseren Produkten haben, so kontaktieren Sie uns bitte unter
07685/9133699 Montag bis Donnerstag
in der Zeit von 9:00 bis 12:00.